1.1
SSE Eventtechnik GmbH unterbreitet dem Kunden eine schriftliche Offerte. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte unterzeichnet oder schriftlich (inkl. per E-Mail) akzeptiert und SSE Eventtechnik GmbH den Auftrag bestätigt.
1.2
Vertragsinhalt und Leistungsumfang ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Terminänderungen oder Leistungsanpassungen bedürfen der Schriftform.
1.3
SSE Eventtechnik GmbH darf einzelne Leistungen an Dritte übertragen.
1.4
Der Vertrag gilt unter Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern SSE Eventtechnik GmbH die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
2.1
Preise und Zahlungsfristen richten sich nach der Offerte. Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher MwSt.
2.2
Ab der dritten Angebotsanpassung auf Wunsch des Kunden kann der Aufwand verrechnet werden.
2.3
Die in der Offerte aufgeführten Zeit- und Leistungsangaben (insbesondere Planung, Auf- und Abbau sowie Betreuung) basieren auf Erfahrungswerten und stellen eine unverbindliche Schätzung dar. Die Abrechnung erfolgt nach effektiv geleistetem Aufwand zum vereinbarten Ansatz. Mehraufwand infolge von Änderungen, Verzögerungen durch Dritte, unvorhergesehenen Umständen oder zusätzlichen Kundenwünschen wird zusätzlich verrechnet.
2.4
Zusätzlich werden dem Kunden Reinigung oder Reparatur von verschmutzten oder beschädigten Mietgeräten in Rechnung gestellt.
3.1
Rechnungen sind innert der auf der Rechnung genannten Frist zahlbar.
3.2
Nach Ablauf der Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a.
3.3
SSE Eventtechnik GmbH kann bei Zahlungsverzug die Forderung an ein Inkassobüro weiterleiten.
3.4
Es kann eine Vorauszahlung oder Kaution bis zur Höhe des Zeitwerts verlangt werden.
4. Rücktritt & Annullierung
4.1
Rücktritt bis 14 Tage vor Termin: 50% der Vertragssumme.
4.2
Rücktritt bis 7 Tage vor Termin: 75%, bis 24h vor Termin: 90%, danach: 100%.
4.3
Bereits erbrachte Leistungen und individuell bestellte Materialien werden vollumfänglich verrechnet.
5. Haftung & Versicherung
5.1
Der Kunde verpflichtet sich, gemietete Geräte ausreichend gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Vandalismus und weitere Risiken zu versichern.
5.2
SSE Eventtechnik GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5.3
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrüche ist ausgeschlossen.
5.4
Technische Ausfälle oder Störungen können trotz sorgfältiger Planung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche, sofern SSE Eventtechnik GmbH nachweislich alles Zumutbare unternimmt, um Ersatz oder Abhilfe zu schaffen.
6. Genehmigungen & Sicherheit
6.1
Der Kunde sorgt für alle notwendigen behördlichen Genehmigungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
6.2
Während Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung ist das Material gegen Diebstahl oder Beschädigung zu sichern.
6.3
Das Personal von SSE Eventtechnik GmbH übernimmt keine Bewachung.
7. Personal, Verpflegung & Unterkunft
7.1
Bei Einsätzen über 6 Stunden sorgt der Kunde für eine angemessene Mahlzeit und Getränke.
7.2
Wenn Übernachtungen notwendig sind, stellt der Kunde geeignete Unterkünfte zur Verfügung oder übernimmt die Kosten.
8.1
Der Kunde stellt die Stromversorgung gemäss den geltenden Normen sicher.
8.2
Temporäre Installationen müssen gemäss NIV Art. 24 geprüft und protokolliert werden.
8.3
SSE Eventtechnik GmbH übernimmt keine Verantwortung für Mängel an nicht durch sie erstellten Anlagen.
8.4
Ausgenommen SSE Eventtechnik GmbH liefert die nötige Strominfrastruktur (Generatoren, Anschlüsse, provisorische Anschlüsse). Die Verantwortung für die Einhaltung der Normen und Prüfungen liegt beim Kunden, ausser wenn ausdrücklich anders schriftlich vereinbart
9.1
Die Mietdauer beginnt mit Übergabe und endet mit der vollständigen Rückgabe der Geräte.
9.2
Nicht fristgerecht retournierte Geräte verlängern die Mietdauer automatisch und werden entsprechend verrechnet.
9.3
Die Verantwortung für das Material geht ab Übergabe bzw. Aufbau auf den Kunden über und endet mit Rücknahme durch SSE Eventtechnik GmbH.
9.4
Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Mietgeräte – unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder Dritte verursacht wurden.
9.5
Die Rückgabe hat vollständig, sauber und funktionsfähig zu erfolgen. Andernfalls werden entsprechende Kosten verrechnet.
9.6
Veränderungen an Mietgeräten, Verkabelungen oder Anschlüssen sind nicht erlaubt.
10. Urheberrecht & Mediennutzung
10.1
Konzepte, Pläne, 3D-Modelle etc. unterliegen dem Urheberrecht von SSE Eventtechnik GmbH.
10.2
Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
10.3
Medieninhalte (Audio, Video, Präsentationen) müssen rechtzeitig zur Prüfung eingereicht werden.
10.4
Der Kunde bestätigt, dass er die notwendigen Rechte für alle Medieninhalte besitzt, die er SSE Eventtechnik GmbH zur Verfügung stellt, und stellt SSE Eventtechnik GmbH von Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
11. Gerichtsstand & Recht
11.1
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
11.2
Gerichtsstand ist Möhlin AG.
11.3
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.
Januar 2025